Willkommen bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Die Architektenkammer vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts alle Architekt*innen, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.
												
															
			DRITTE ÄNDERUNG DER SCHLICHTUNGSSATZUNG DER ARCHITEKTENKAMMER MECKLENBURG-VORPOMMERN
					13.10.2025Auf Grund des § 20 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. § 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9 und § 28 Absatz 1 Satz 6 des Architekten- und Ingenieurgesetzes (ArchIngG M-V) vom 18. November 2009 (GVOBl. M-V S. 646), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. März 2025 (GVOBl. M-V S. 130, 135) geändert worden ist, erlässt die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern nach Beschlussfassung der Vertreterversammlung der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern am 11. Oktober 2025 folgende Änderungssatzung:    
		 
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			BAK: „Bau-Turbo“ vor Verabschiedung: Bündnis fordert Nachbesserungen und Ausbau positiver Ansätze zum „UmBau-Turbo“
										
		
												
		
		
		
						 07.10.2025
		
						07.10.2025Vor der geplanten Verabschiedung des sogenannten „Bau-Turbo“ am 9. Oktober 2025 im Bundestag fordert ein Bündnis aus 
Architects for Future (A4F), 
Bundesarchitektenkammer (BAK) und 
Deutscher Umwelthilfe (DUH) konkrete Änderungen am Gesetzesentwurf. Ziel ist es, schädliche Auswirkungen auf Umwelt und Stadtentwicklung zu vermeiden.
		
 
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			Im Amt bestätigt: Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer
										
		
												
		
		
		
						 22.09.2025
		
						22.09.2025Die 99. Bundeskammerversammlung (BKV) hat am 19.9.2025 das Präsidium der Bundesarchitektenkammer gewählt. Die Münchner Stadtplanerin und Landschaftsarchitektin Andrea Gebhard wurde mit überwältigender Mehrheit als Präsidentin bestätigt. 
Im Amt des Vizepräsidenten bleibt Ministerialrätin Evelin Lux, verbeamtete Architektin aus München. Neu gewählt wurden die freischaffende Architektin BDA Wiebke Ahues aus Berlin und der freischaffende Architekt Stefan Weber aus Stuttgart.
Bild: BAK-Präsidium: (v.l.) Wiebke Ahues, Andrea Gebhard, Stefan Weber, Evelin Lux | Foto: Anja Grabert
		
 
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												NACHHALTIGES PLANEN UND BAUEN
11.09.2025
Informationen zum Thema „nachhaltiges Planen und Bauen“ für Architekt:innen und Planer:innen:
- Aktuelles
- Fortbildungen
- Allgemeines zu Förderungen und Initiativen auf Bundes- sowie Landesebene 
Alle Informationen unter:
			Kammern und Verbände üben Kritik am geplanten „Bau-Turbo“
										
		
												
		
		
		
						 27.08.2025Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat gemeinsam mit einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen ein Forderungspapier zur Novelle des Baugesetzbuches veröffentlicht. Kritisiert wird der geplante § 246e BauGB („Bau-Turbo“), der schnelle Genehmigungen und Quantität einseitig über soziale Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit und demokratische Beteiligung stelle. Gefordert werden Nachbesserungen wie eine Beschränkung auf Innenentwicklung, ein verbindlicher Anteil bezahlbarer Mietwohnungen und der Erhalt ausreichender Beteiligungsfristen. >>Pressemitteilung 27.08.25 (PDF)
		
						27.08.2025Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat gemeinsam mit einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen ein Forderungspapier zur Novelle des Baugesetzbuches veröffentlicht. Kritisiert wird der geplante § 246e BauGB („Bau-Turbo“), der schnelle Genehmigungen und Quantität einseitig über soziale Gerechtigkeit, ökologische Nachhaltigkeit und demokratische Beteiligung stelle. Gefordert werden Nachbesserungen wie eine Beschränkung auf Innenentwicklung, ein verbindlicher Anteil bezahlbarer Mietwohnungen und der Erhalt ausreichender Beteiligungsfristen. >>Pressemitteilung 27.08.25 (PDF)
>>Forderungspapier (PDF)
		 
		
	
	
	
 									
															
			Handlungsempfehlungen zur Landesbauordnung M-V
										
		
												
		
		
		
						 26.08.2025
		
						26.08.2025
Das Ministerium hat aktualisierte Handlungsempfehlungen zum Vollzug der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) veröffentlicht. Sie dienen Bauaufsichtsbehörden, Gemeinden, Planerinnen und Planern sowie weiteren Beteiligten als Orientierung für eine einheitliche Anwendung der Bauordnung. Die Empfehlungen sind nicht verbindlich, erleichtern jedoch die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und werden regelmäßig an neue rechtliche Entwicklungen angepasst.  
		 
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			BAK-Positionspapier zur neuen EU-Gebäuderichtlinie
										
		
												
		
		
		
						 
		
						11.07.2025
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat ein Positionspapier zur neuen EU-Gebäuderichtlinie veröffentlicht. Darin zeigt sie auf, wie die neuen Anforderungen – insbesondere die CO₂-Bilanzierung über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden – praxisnah, sozialverträglich und planungssicher umgesetzt werden können.Das Papier benennt vier zentrale Handlungsfelder:   
- Sanierungen      tragfähig gestalten durch flexible, rechtssichere Verfahren mit      fachlicher Begleitung.
- Lebenszyklus-CO₂      frühzeitig einplanen als festen Bestandteil der Planung.
- Energiebedarf      senken durch intelligente Architektur statt aufwendige Technik.
- Gebäudedaten      nutzbar machen für gezieltere Sanierungen und Fördermaßnahmen.
Download:
 
 
		 
		
	
	
	
 									
															
			Das Bundesregister Nachhaltigkeit - Finden. Planen. Bauen.
										
		
												
		
		
		
						 
		
						11.07.2025
Jetzt registrieren und den kostenlosen Qualifizierungstest absolvieren!
Die klimagerechte Transformation im Bauwesen erfordert qualifizierte Fachkräfte. Mit einer Eintragung im Bundesregister Nachhaltigkeit von Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer können Kammermitglieder ab sofort Ihre Expertise sichtbar machen auf der Homepage unter:
  
		 
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												E-Rechnung: Nutzungshinweise und Rechtslage
11.11.2024
Ab dem 1.1.2025, mit Übergangsregelungen bis 2028, müssen alle Unternehmen für den inländischen Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) elektronische Rechnungen empfangen, verarbeiten sowie rechtssicher archivieren können.
Eine praktische Hilfestellung dazu bietet die BAK - Bundesarchitektenkammer auf ihrer Homepage unter:
			Broschüre "Warum es sich lohnt, einen Wettbewerb zu initiieren?"
										
		
												
		
		
		
						 Wettbewerbe im Unterschwellenbereich:
		
						Wettbewerbe im Unterschwellenbereich: Die Broschüre "Kleine Wettbewerbe leicht gemacht" liegt druckfrisch in der Geschäftsstelle aus und kann bestellt werden unter 
info@ak-mv.de Die  Handreichung ist als Leitfaden für Auftraggeber gedacht und  informiert  über Ablauf, Aufwand und Organisation eines Wettbewerbes im   Unterschwellenbereich. Kleine Wettbewerbe heißt, dass die zu vergebende  Honorarsumme des  Auftrages den Schwellenwert von derzeit 215.000 Euro  Nettohonorar  unterschreitet. 
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																																													Veranstaltungen
									03.11.2025 - ganztags, auch möglich am 01.12.25, 11.12.25
ONLINE: Fortbildungslehrgang TRGS 519 Anlage 3
Das Online-Seminar ist bei der Architektenkammer M-V mit insgesamt 8 Fortbildungspunkten anerkannt.   
mehr Infos03.11.2025 - 09:00 bis 15:30 Uhr
ONLINE: Brandschutz‐Grundlagen
Das Online-Seminar ist bei der Architektenkammer M-V mit 7 Fortbildungspunkten anerkannt.   
mehr Infos03.11.2025 - 10:00 bis 12:15 Uhr
ONLINE: Sicherheit in öff. Gebäuden & Arbeitsstätten – Kombination aus Fliese, Laufsystemen & Tür
Das Online-Seminar ist bei der Architektenkammer M-V mit 2 Fortbildungspunkten anerkannt.   
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